Die Zuweisung der Telekommunikation für den automatischen, elektronischen Belegversand (BELEGAUTOM) kann pro Geschäftsbereich oder Ober-Geschäftsbereich und je Beleg definiert werden.

Die Zuweisung der Telekommunikation für den automatischen, elektronischen Belegversand (BELEGAUTOM) kann pro Geschäftsbereich oder Ober-Geschäftsbereich und je Beleg definiert werden.
