Die Berechnung der Kinderzulagen wurde überarbeitet. Wenn ein Kind für eine Ausbildungszulage berechtigt ist, wird die Kinderzulage nicht mehr berechnet. Damit können Ausbildungszulagen schon vor dem theoretischen Ende des Kinderzulage Berechtigungsalters erfasst werden, z.B. Kinderzulage bis Alter 16, Ausbildungszulage schon ab Alter 15.