Bei der Erstellung von Rechnungen, Gutschriften und ähnlichen Belegen im Verkauf darf ein Rechnungsdatum künftig nur noch verwendet werden, wenn es in einer offenen Buchungsperiode liegt. Die Prüfung erfolgt pro Buchhaltungsfirma und berücksichtigt die Zuordnung von Geschäftsbereich zu Buchhaltungsfirma.
Beispiel: Ist bei der Buchhaltungsfirma 20 die Periode 01/2026 geschlossen, lassen sich für die zugeordneten Geschäftsbereiche keine Rechnungen oder Gutschriften mit einem Datum in 01/2026 mehr erstellen.
Sperrfrist bleibt zusätzlich gültig
Parallel wird weiterhin die bestehende Sperrfrist in Tagen berücksichtigt (Systemparameter Schlüssel 239, Zahl 1). Damit kann eine Periode für Abschlussbuchungen noch offen bleiben, während gleichzeitig verhindert wird, dass neue Rechnungen oder Gutschriften in diese eigentlich abgeschlossene Periode datiert werden.
Geltungsbereich
Die neue Prüfung greift sowohl bei der manuellen Erstellung von Rechnungen und Gutschriften als auch beim automatischen Rechnungsversand bzw. der automatischen Fakturierung.